Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf „Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“
Am 27.03. fand die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf „Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ (20/5664) sowie zu zwei Anträgen der AfD-Fraktion (20/5999) und der Fraktion Die Linke (20/5820) statt . Die bag if war als Sachverständige geladen und hat zu den wesentlichen Punkten des Gesetzentwurfs Stellung genommen.
Die Maßnahmen des Gesetzentwurfs zielen darauf ab, mehr Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bringen. Erreicht werden soll dieses Ziel unter anderem durch die Einführung einer höheren Ausgleichsabgabe für Betriebe, die trotz gesetzlicher Vorgaben keine Menschen mit Behinderung beschäftigen („vierte Stufe“), durch die Abschaffung der Deckelung im Budget für Arbeit und die Zweckbindung der Mittel der Ausgleichsabgabe für die Förderung im allgemeinen Arbeitsmarkt.
Wie die bag if in ihrer Stellungnahme, begrüßte auch der Großteil der befragten Sachverständigen die im Gesetzentwurf der Ampel-Koalition geplante Einführung einer „vierten Stufe“ bei der Ausgleichsabgabe. Das Wegfallen der Bußgeldregelung für „Null-Beschäftiger“ wiederum kritisierten einige Experten.
Ebenfalls begrüßte die bag if den Wegfall der Deckelung im Budget für Arbeit, mahnte aber die Notwendigkeit der Arbeitslosenversicherung und den Unterstützungsanspruch bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche an. Die Weiterentwicklung des Budgets für Ausbildung für Qualifizierungsmodule unterhalb der Vollausbildung und der Anspruch auf Jobcoaching gehören zu den Maßnahmen, die von der bag if in der Anhörung eingefordert wurden.
Dass die Ausgleichsabgabe künftig zweckgebunden zur Förderung von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt genutzt werde, begrüßte Claudia Rustige von der bag if, wies aber darauf hin, dass der inklusive Arbeitsmarkt eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ sei und eine Finanzierung durch Haushaltsmittel gesichert sein müsse.
Abschließend bedauerte die Geschäftsführerin der bag if, dass die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zur formalen Privilegierung der Inklusionsunternehmen in der Umsatzsteuer noch keinen Eingang in dieses Gesetzgebungsverfahren gefunden habe und verwies auf die dringende Notwendigkeit, dieses Vorhaben schnell umzusetzen.
Die Anhörung wurde aufgezeichnet und steht im Internet zur Verfügung. Hier finden sich auch die Unterlagen zur Sitzung, einschließlich aller eingereichten Stellungnahmen.