Reform des Arbeitnehmer Überlassungsgesetzes
Aufgrund missbräuchlicher Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassung (siehe Diskussion um Fa. Schlecker) und in Folge der Umsetzung der EU Leiharbeitsrichtlinie (2008/104/EG) in Deutschland plant die Bundesregierung eine Novellierung des Arbeitnehmer Überlassungsgesetzes (AÜG). In einer Stellungnahme der BAG-IF wird auf mögliche gravierende negative Folgen verwiesen, die in diesem Reformvorhaben für diejenigen Arbeitnehmerüberlassungen entstehen können, die in Form von gemeinnützigen Integrationsfirmen betrieben werden. Bislang ist es diesen möglich, Arbeitnehmer/innen nicht nur vorübergehend sondern auch längerfristig zu überlassen und die Vergütungsstruktur flexibel an die Leistungsfähigkeit der behinderten Beschäftigten auszurichten (und nicht allein an dem Lohnsystem des entleihenden Betriebes). Der Fortbestand dieser Gestaltungsmöglichkeiten muss im Sinne der Beschäftigung besonders schwerbehinderter Menschen im Allgemeinen Arbeitsmarkt unbedingt erhalten bleiben.
Die Stellungnahme: 10-1026 BAG-IF Stellungnahme AÜG-Novellierung