Reha-Recht: Aktueller Beitrag zu "Kriterien für die Vergleichbarkeit der Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets für Leistungen der beruflichen Bildung außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) mit Leistungen von anerkannten WfbM"

Im Newsletter “Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht” – Forum D, der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e.V., ist ein aktueller Beitrag zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. November 2011 zum Persönlichen Budget für Leistungen der beruflichen Bildung nach § 40 SGB IX außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erschienen: http://www.reha-recht.de/startseite/Es geht dabei um die Kriterien für die Vergleichbarkeit der Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets mit Leistungen von anerkannten WfbM. Die Autorin, Dr. Sabine Wendt, Marburg, beschäftigt sich mit der dort aufgeworfenen Frage, wann es sich bei einer Maßnahme um eine „einer Leistung im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen vergleichbare“ Leistung handelt. Die Autorin stellt vier Thesen auf und erläutert diese. Insbesondere wird in These 3 die Erbringung solcher Leistungen direkt an Integrationsfirmen kritisch bewertet. Der Beitrag: D7-2012_WfbM_Persoenliches_Budget_Wendt
Der Beitrag ist eine Ergänzung der Urteilsbesprechung, die als Diskussionsbeitrag A11-2012 veröffentlicht wurde. Diesen Beitrag finden Sie hier: A11-2012_Persoenliches_Budget_außerhalb_WfbM

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