So geht’s weiter mit den Integrationsfirmen – Jahrestagung 2012 zeigt Wege in die Zukunft

Die Jahrestagung von BAG und FAF vom 12.6. -13.6.2012 mit 300 Teilnehmenden in Bonn zeigte Wege auf, wie es mit den Integrationsfirmen weiter gehen kann. In den Beiträgen von Dr. Fritz Baur (1. Vorsitzender BAG IF e.V.), Dr. Helga Seel (Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, BIH) sowie Matthias Münning (1. Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger, BAG üS) wurde deutlich, dass es neuer Finanzierungsinstrumente bedarf, wenn die bisherige Erfolgsgeschichte der Integrationsfirmen fortgeschrieben werden soll. Die Mittel der Ausgleichsabgabe reichen auf Dauer nicht aus, um die notwendige Schaffung von 10.000 neuen Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen in Integrationsfirmen in den nächsten Jahren umzusetzen. Aktuell sind die Länder gefordert , die teilweise (noch) vorhandenen Mittel aus der Ausgleichsabgabe bereit zu stellen, um neue Arbeitsplätze in I-Firmen zu ermöglichen. Der Bund ist gefordert, die Eingliederungshilfe so zu gestalten, dass mehr Inklusion bei der Teilhabe am Arbeitsleben erreicht werden kann. Auch hier sollen die vorhanden Möglichkeiten zunächst ausgeschöpft werden, z.B. über die konsequente Anwendung des Persönlichen Budgets bzw. des Budgets für Arbeit.
Auch die von Dr. Richard Auernheimer (Beiratsvorsitzender der BAF IF) moderierte Podiumsdiskussion zum Abschluss der Veranstaltung machte die Notwendigkeit anderer Finanzierungsinstrumente deutlich. Claudia Meierjohann (BAG IF) und Elke Seyband (Regenbogen Arbeit München) machten deutlich, dass Integrationsfirmen weiter auf einen verlässlichen Rahmen vertrauen müssen, der nicht von der Kassenlage abhängig sein darf. Richhard Fischels (BMAS) betonte, dass jeder Unternehmensverband auf die bisherige Entwicklung stolz sein könne und verwies auf die Wachstumsraten der Integrationsfirmen in den letzten Jahren. Bei der Frage nach einem höheren Anteil für die Bundesländer bei der Verteilung der Mittel der Ausgleichsabgabe, zeigte er auf, dass der Bund lediglich 20% dieser Mittel vereinnahme, der Rest gehe an die Bundesländer. Über einzelne Modellprojekte könne man jedoch sprechen. Klaus-Peter Rohde (BIH) verwies auf die zum Teil großen Unterschiede in den Bundesländern. Die Empfehlungen der BIH zur Förderung von Integrationsprojekten haben in den Bundesländer keinen rechtsverbindlichen Charakter. Für Roland Matzdorf (MAIS – Nordrhein-Westfalen) können I-Firmen auch durch landespolitische Programme wirksam unterstützt werden. Das Programm von Nordrhein-Westfalen sorge für ein anhaltendes Wachstum und eine deutliche Zunahme von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen. Matthias Münning erläuterte auf dem Podium, dass das Wachstum der I-Firmen im Bereich des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe sich nicht nur auf gemeinnützige Unternehmen beschränke , sondern gerade auch verstärkt von gewerblichen Unternehmen nachgefragt werde, etwa zur Gründung von Integrationsabteilungen.
Weitere Informationen demnächst in der Tagungsdokumentation an dieser Stelle.

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