Soziale Kriterien in der öffenlichen Auftragsvergabe

Seit Mitte 2009 ist in der öffentlichen Auftragsvergabe die Anwendung Sozialer Kriterien, z.B. die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, gesetzlich zulässig. Das Land Nordrhein-Westfalen regelt in einem aktuellen Erlass die Vergabe von Aufträgen an arbeitsmarktpolitisch aktive Anbieter.

Weiteres Informationsmaterial zu dem Themenkomplex können Sie hier herunter laden:09-09 Städtetag Soziale Vergabekriterien BMAS Vergaberecht 10-0505 NRW-Erlass Ausschreibung Bundestag Vergaberecht 2-2009 16(11)1285 VOL_A Dezember 2009 VOB-Teil-A-und-B-Ausgabe-2009

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