Sozialen Arbeitsmarkt dauerhaft absichern – Aktueller Antrag der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bd.90/Die Grünen haben einen Antrag zu einem Gesetzentwurf für die Einrichtung eines Sozialen Arbeitsmarktes vorgelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Soziale Arbeitsmarkt fest im arbeitsmarktpolitischen Instrumentarium verankert und verlässlich finanziert wird.
Das Gesetz soll arbeitsmarkt-ausgegrenzten Menschen Teilhabe bieten und einen Baustein eines inklusiven Arbeitsmarktes darstellen. Mit den bisherigen ständigen Programm- und Finanzierungswechseln in der Arbeitsmarktpolitik soll Schluss sein. Das Gesetz zielt darauf ab, Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu leisten, verlässlich zu sein und soll ein freiwilliges Angebot darstellen.

Bd.90/Die Grünen wollen den § 16 e SGB II wiederbeleben. Zielgruppe sind Personen, die 24 Monate arbeitslos waren und mindestens ein Vermittlungshemmnis haben. Der Zuschuss kann von 75% auf bis zu 100 Prozent je nach Leistungsfähigkeit des Leistungsberechtigten ausgeweitet werden. Die Regelförderung kann über zwei Jahre hinaus gewährt werden. Regelmäßige Überprüfungen sind ist alle zwei Jahre vorgesehen, mit einer geregelten und kontinuierlichen Beratungs- und Vermittlungsbegleitung durch die Agentur für Arbeit. Der Passiv-Aktiv-Transfer soll bei Gesamtkosten von 340 Millionen Euro für 50.000 Personen die Kosten auf 210 Millionen Euro verringern.
Der Antrag soll in der KW 45 ins Parlament eingebracht werden. Den Entwurf in der elektronischen Vorabfassung finden Sie hier:1711076 GE Sozialer Arbeitsmarkt

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