Sparpaket kann Reha abschnüren
Der grüne Bundestagsabgeordnete Markus Kurth, Mitglied im Beirat der BAG Integrationsfirmen, befürchtet in einer Stellungnahme, dass die berufliche Rehabilitation behinderter Menschen durch das vom Bundeskabinett beschlossene Sparprogramm stark beschnitten wird. “Dies könnte auch die Arbeit von Integrationsfirmen erschweren, denn sie sind darauf angewiesen, daß ihre Mitarbeiter durch qualifizierte Reha-Maßnahmen gut auf die Arbeit vorbereitet werden”, erklärte BAG-IF-Vorsitzender Arnd Schwendy. Gemeinsam mit den großen Sozialverbänden wolle die BAG-IF daher die drohende Fehlentwicklung bekämpfen.
Die Abschaffung eines Rechtsanspruchs auf Rehabilitation sei ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte behinderter Menschen, die Umstellung auf “Ermessensleistungen” öffne dem Zufallsprinzip bei der Bewilligung oder Ablehnung Tür und Tor, das von der Regierung angestrebte Ziel der besseren Teilhabe im Sinne der Inklusions-Philosophie der UN-Behindertenrechts-Konvention sei so nicht erreichbar, kritisierte Schwendy.Schon jetzt würden behinderte Arbeitslose, die von Hartz IV leben müssen, vielfach um diesen Rechtsanspruch gebracht, weil die Träger von SGB II keine Fachkompetenz zum Erkennen und Einleiten von Reha-Maßnahmen nach SGB III haben. Der überwiegende Teil arbeitsloser schwerbehinderter Menschen sei bereits im Regelkreis von SGB II; dort würden zu häufig anstelle qualifizierter Maßnahmen Billigangebote wie Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) verordnet. Das beschränke die Lebensperspektiven der behinderten Menschen erheblich, vor allem ehemalige Psychiatriepatienten seien davon betroffen, weil ihre Behinderung von den Mitarbeitern der JobCenter und ARGEn mangels Fachkenntnis meist nicht erkannt werden können.
Die Stellungnahme von Markus Kurth: 10-0608 Sparpaket Bundesregierung