Stellungnahme zum 9. Gesetz zur Änderung des SGB II
Die mit dem geplanten 9. Gesetz zur Änderung des SGB II auch vorgesehene Zielgruppenerweiterung in den §§ 132 ff SGB IX wird von der bag if vom Grundsatz her begrüßt. Die bag if sieht neben den damit verbundenen Chancen aber auch Risiken in der nachhaltigen und langfristigen Finanzierung der Arbeitsplätze.
Um die Rehabilitationsträger auch tatsächlich in die Finanzierungsverantwortung zu nehmen, fehlen aus Sicht der bag if die entsprechenden Leistungsgrundsätze in den Sozialgesetzbüchern II, III und VI. Die Sicherstellung der dauerhaften Nachteilsausgleiche und die Beteiligung an den investiven Kosten sind bislang in den Instrumentarien des SGB II und des SGB III nicht zu finden.
Die bag if hat deshalb eine Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben abgegeben und auf die notwendigen Grundlagen für eine Zielgruppenerweiterung hingewiesen.