Verwendung der Ausgleichsabgabe in der Kritik
In einer Anfrage an die Bundesregierung äußert die Bundestagsfraktion der GRÜNEN Kritik an der Verwendung der Ausgleichsabgabe. Diese Mittel aus der Wirtschaft sollen vorrangig zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Mensch im Allgemeinen Arbeitsmarkt eingesetzt werden. In zahlreichen Bundesländern – besonders gravierend in Bayern, Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen – erfolgt jedoch eine erhebliche Förderung institutioneller Einrichtungen. Vorbildlich hingegen verhalten sich Brandenburg, Bremen, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Antwort der Bundesregierung und die politische Einschätzung von MdB Markus Kurth finden Sie im Anhang.