Zur Modernisierung des Vergaberechts

Die Bundesregierung plant eine Modernisierung des Vergaberechts. In der vorgesehenen Änderung heißt es in § 118:

§118

Die bag if steht einer Modernisierung des Vergaberechts grundsätzlich wohlwollend gegenüber. Mit dem hier dokumentierten Auszug geht allerdings die Gefahr einher, dass Integrationsunternehmen gegenüber anderen Unternehmen einen Sonderstatus erhalten. Zudem impliziert die Formulierung einen Wettbewerb mit Werkstätten für behinderte Menschen, dem sich Integrationsunternehmen aufgrund ihrer geringen Zuschussquote gar nicht stellen können.

Die bag if plädiert dafür, das Vergaberecht derart auszugestalten, dass alle Unternehmen, die eine deutlich über der Pflichtquote liegende Beschäftigungsquote erfüllen, bevorzugt berücksichtigt werden. Damit könnte ein deutlicher Anreiz in der Wirtschaft geschaffen werden, Menschen mit Schwerbehinderungen einzustellen.

Bei einem Gespräch im BMAS erfuhr die bag if, dass sich hinter der Formulierung des § 118 ausschließlich die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht wiederfindet. Die Forderungen der bag if werden bereits für eine bundeseinheitliche Durchführungsverordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge diskutiert.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner