15 Jahre Behindertenrechtskonvention in Deutschland – 45 Jahre inklusive Beschäftigung in Inklusionsfirmen
Vor genau 15 Jahren, am 26.03.2009, trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft und ist somit seit 15 Jahren unmittelbar geltendes Recht. Für die bag if ein Anlass, Bilanz zu ziehen und gleichzeitig darauf aufmerksam zu machen, dass Inklusionsunternehmen bereits seit mehr als 40 Jahren einen inklusiven Arbeitsmarkt repräsentieren.
In Artikel 27 der UN-BRK „Arbeit und Beschäftigung“ heißt es: „Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften“.
Wir stellen fest: Durch die UN-BRK hat sich in den letzten 15 Jahren vieles zum Positiven entwickelt. Mit dem Nationalen Aktionsplan und seiner Fortschreibung 2.0 hat die Bundesrepublik zahlreiche Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion vereinbart – auch zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Und auch mit dem Bundesteilhabegesetz wurden Wege eröffnet, um Menschen mit Behinderungen mehr Möglichkeiten zur Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Aber trotz aller bisher erreichten Erfolge, zeigt uns die nach wie vor überproportional hohe Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen, dass wir noch einen weiten Weg vor uns haben, um dem Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes näher zu kommen. Auch die Dauer der Arbeitslosigkeit und der Anteil der Langzeitarbeitslosen sind bei Arbeitslosen mit Behinderung, trotz durchschnittlich besserer Qualifikation, deutlich höher als bei solchen ohne Behinderung. Und nicht zuletzt die kontinuierliche Zunahme der Personen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt werden, bestätigen den aktuellen Handlungsbedarf.
Gerade erst die 2. Staatenprüfung vom UN-Fachausschuss der Vereinten Nationen zur Umsetzung der BRK im August letzten Jahres machte deutlich, dass sich seit der 1. Staatenprüfung im Jahr 2015 die Situation in der Teilhabe am Arbeitsleben in Deutschland nicht wesentlich verändert hat.
Dabei ist es gar nicht so schwer, Inklusion im Arbeitsmarkt zu verwirklichen. Das beweisen Inklusionsunternehmen seit mehr als 40 Jahren mit einem Unternehmensmodell, das den höchsten Ansprüchen der sozialen Marktwirtschaft gerecht wird. Im Spannungsfeld zwischen ökonomischer Effizienz und gleichberechtigter beruflicher Teilhabe wird ihr wirtschaftliches Handeln durch soziales Verantwortungsbewusstsein geleitet.
Inklusionsunternehmen übernehmen eine Leuchtturmfunktion für andere Unternehmen und sie stehen für eine hohe gesellschaftliche Wirkung, was durch die Studie MehrWirkung erstmalig wissenschaftlich nachgewiesen wurde.
Um mehr inklusive Teilhabe im allgemeinen Arbeitsmarkt zu verwirklichen, ist die Politik gefordert, die entsprechenden Weichen zu stellen und Rahmenbedingungen zu gestalten. Vorschläge dazu hat die bag if in ihren aktuellen politischen Positionen gemacht.
Es muss unser aller Ziel sein, die inklusive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im allgemeinen Arbeitsmarkt wesentlich zu befördern und noch mehr Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen und inklusiv orientierten Unternehmen zu schaffen. Dazu müssen alle inklusionshemmenden Regelungen und Strukturen auf den Prüfstand und inklusionsfördernde Rahmenbedingungen geschaffen werden. Nur so kann der inklusive Arbeitsmarkt zur realistischen Perspektive werden, statt unerreichbare Vision zu bleiben.
Denn alles in allem: Die Geschichte und Entwicklung der Inklusionsunternehmen sucht auf dem Feld der Teilhabe am Arbeitsleben ihresgleichen und hat die Vision der Behindertenrechtskonvention vorweggenommen und in großen Teilen bereits verwirklicht!