Aktuelle Mitteilungen der bag if
IAB bestätigt Wirkung des EGZ
Jährlich wird in rund 280.000 Fällen die Beschäftigungsaufnahme durch Eingliederungszuschüsse (EGZ) unterstützt. Das IAB untesuchte dessen Wirkung und empfiehlt die aktuelle Variantenvielfalt aufzugeben – bis auf die Beibehaltung eines besonderen Instruments für die Förderung schwerbehinderter Menschen. Die Wirkung insgesamt ist sehr positiv: der EGZ “erhöht die mittlere Beschäftigungsdauer und verbessert die zukünftigen Arbeitsmarktchancen der Geförderten.”
Der Bericht:IAB EGZ
Caritas: Eigene Tarifregelungen für Integrationsprojekte
Der Caritas-Verband hat für Integrationsfirmen einen eigenes Regelwerk für die Anwendung von Tarifen verfasst. Demnach müssen nicht länger die Bestimmungen des AVR beachtet werden, sondern es können auch Branchentarife angewandt werden, wenn sie von einer DGB Gewerkschaft vereinbart wurden. Die Regelung.
Bundeskabinett verabschiedet Nationalen Aktionsplan
Nach Ansicht des Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, verdeutliche der gestern im Bundeskabinett beschlossene „Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, dass der Weg in eine inklusive Gesellschaft unumkehrbar ist. Kritik kam von den Behindertenverbänden: weiterlesen
Landschaftsverbände NRW wollen weiteren Ausbau der I-Projekte
In einer Stellungnahme für den Arbeits- und Sozialausschuss bewerten die Landschaftsverbände LVR und LWL das bisherige Landessonderprogramm ‘Integration Unternehmen!’ sehr positiv und fordern seine Fortführung:”Integrationsprojekte sind ein hervorragendes Beispiel für heute schon gelebte Inklusion im Sinne der UN-Konvention…weiterlesen
Bericht der BA zur Arbeitsmarktsituation Schwerbehinderter
In einem Bericht an den Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen im BMAS am 24. Mai 2011 wertet die Bundesagentur für Arbeit die Arbeitsmarktdaten 2010 und ihre Unterstützungsleistungen aus. Demnach ging die allgemeine Arbeitslosigkeit um 5,2 Prozent zurück, die der schwerbehinderten Menschen stieg hingegen um 4,9 Prozent. Weit überproportional betroffenen hiervon waren ältere schwerbehinderte Arbeitnehmer, wobei ein Teil des Anstiegs auf neue statistische Erfassungsmethoden zurück zu führen ist.
Der Bericht:Bericht der BA
Kabinett beschließt Neuordnung der Beschäftigungsförderung
Das Bundeskabinett beschloss am 25. Mai den “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt.” Darin werden die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zusammengefasst und flexibilisiert. Im Bereich der sog. 1,- € Jobs soll die Maßnahmepauschale auf 150,- € begrenzt werden. Den Beschäftigungszuschuss (§16e SGB II) gibt es weiterhin, allerdings wird er auf max. 2 Jahre begrenzt. Die urspünglich beabsichtigte Anwendung des Zusätzlichkeits-Kriteriums wurde wieder fallen gelassen.
Der Gesetzesentwurf: 11-0525 Gesetzesentwurf_Eingliederung AM
Synopse der Änderungen: Synopse Gesetzentwurf 25.05.11 SGB II