Aktuelle Mitteilungen der bag if
Vergabe-Handreichung der bag if in MV-Amtsblatt veröffentlicht
Die Handreichung der bag if „Öffentliche Auftragsvergabe – MehrWert inklusive. Chancen für Inklusionsbetriebe“ wurde aktuell im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Hintergrund ist, dass die Landesregierung die Belange von Menschen mit Behinderung durch öffentliche Investitionen besser berücksichtigen will. Die Handreichung soll die Vergabestellen in Mecklenburg-Vorpommern dabei unterstützen, öffentliche Aufträge an Inklusionsunternehmen zu vergeben. Finden Sie HIER das MV-Amtsblatt mit der Veröffentlichung (ab S. 650).
Bundestagsabgeordnete zu Besuch während der bag if Infowochen 2024
Im Rahmen unserer „Informationswochen der Inklusionsunternehmen“ haben wir die Mitglieder des Bundestags vom 05. bis 19. Mai dazu eingeladen, Inklusionsunternehmen in ihren Wahlkreisen und in Berlin zu besuchen, um mehr über den Mehrwert und das Potential von Inklusionsunternehmen zu erfahren. Zahlreiche Abgeordnete sind unserer Einladung gefolgt und haben sich über die Arbeit der Unternehmen informiert. Ein Rückblick.weiterlesen
Wir trauern um Dr. Richard Auernheimer
Am 05. April verstarb unser langjähriger Beiratsvorsitzender Dr. Richard Auernheimer im Alter von 81 Jahren. Von 2008 bis 2016 hatte Dr. Richard Auernheimer den Vorsitz unseres fachpolitischen Beirats inne und wesentlichen Anteil an der politischen Einflussnahme im Interesse der Inklusionsbetriebe in Deutschland. weiterlesen
Ulrich Adlhoch zum “Besonderen Aufwand”
Unser 1. Vorsitzender Ulrich Adlhoch hat aktuell einen Artikel zur Fördersystematik des „Besonderen Aufwands“ für Inklusionsbetriebe in der Zeitschrift „br – Behinderung und Recht“ veröffentlicht. Lesen Sie HIER eine Zusammenfassung. weiterlesen
Gesetzgeber schafft Klarheit zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes
Am 27.03.2024 hat das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (Wachstumschancengesetz) das Licht der Welt erblickt und wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das von uns und den gemeinnützigen Inklusionsbetrieben lange ersehnte Gesetz schafft endlich Rechtssicherheit in der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes. In § 12 Abs. 2 Nr. 8a UstG wird nun klargestellt, dass begünstigte Leistungen auch dann vorliegen, wenn die von dem jeweiligen gemeinnützigen Zweck erfassten Personen entweder Empfänger der Leistung sind oder, wie z. B. bei Inklusionsbetrieben, bei der Leistungserbringung mitwirken.weiterlesen
15 Jahre Behindertenrechtskonvention in Deutschland – 45 Jahre inklusive Beschäftigung in Inklusionsfirmen
Vor genau 15 Jahren, am 26.03.2009, trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft und ist somit seit 15 Jahren unmittelbar geltendes Recht. Für die bag if ein Anlass, Bilanz zu ziehen und gleichzeitig darauf aufmerksam zu machen, dass Inklusionsunternehmen bereits seit mehr als 40 Jahren einen inklusiven Arbeitsmarkt repräsentieren.weiterlesen





