Aktuelle Mitteilungen der bag if

OLG Dresden weist Wertungsbonus für Inklusionsbetriebe bei Vergabe öffentlicher Aufträge zurück
Das Oberlandesgericht Dresden hat sich aktuell mit der Frage auseinandergesetzt, ob aus § 224 Abs. 2 SGB IX ein Wertungsbonus für Inklusionsbetriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge begründet werden kann. Im Ergebnis hält das OLG fest, dass die Regelung nach § 224 Abs 2. SGB IX keine konkreten Formen der bevorzugten Berücksichtigung von Inklusionsbetrieben zulässt, solange weder auf Bundes- noch auf Landesebene entsprechende Verwaltungsvorschriften hierzu vorliegen. weiterlesen

Novemberhilfen können beantragt werden
Die Novemberhilfen für den aktuellen Lockdown können ab sofort beantragt werden. Wir freuen uns, dass viele unserer Anregungen zu gemeinnützigen Unternehmen in den Richtlinien berücksichtigt worden sind.weiterlesen

Bewerben Sie sich für den Rudolf-Freudenberg-Preis 2021!
Der mit 5.000 Euro dotierte Rudolf-Freudenberg-Preis steht 2021 unter dem Motto „Innovative und kreative Konzepte in der Corona-Krise“. Mit diesem Schwerpunkt richten sich die bag if und die Freudenberg Stiftung an Inklusionsunternehmen, die mit sehr guten innovativen oder kreativen Ideen auf die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie reagiert haben.weiterlesen

Infowochen der bag if werden verschoben
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation müssen unsere „Informationswochen der Inklusionsunternehmen“ leider ins Frühjahr 2021 verschoben werden. Statt vom 09. bis zum 20. November 2020 werden die Infowochen vom 19. bis zum 30. April 2021 stattfinden. Wir möchten unsere Mitglieder darum bitten, sich bilateral mit den Abgeordneten abzusprechen, falls bereits einer oder mehrere Unternehmensbesuche für den November vereinbart worden sind.

Zweite Phase der Überbrückungshilfen startet
Ab heute können die KMU-Überbrückungshilfen II für den Förderzeitraum von September bis Dezember 2020 beantragt werden. Für die Antragsberechtigung sind die Umsätze (bzw. Einnahmen bei gemeinnützigen Unternehmen) der Monate April bis August 2020 relevant. Die Antragstellung muss erneut über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.) erfolgen.weiterlesen

Staatliche Hilfen für Inklusionsunternehmen kommen spät, aber sie kommen
Neben den Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die der Bund Anfang Juli auf den Weg gebracht hat und die auch gemeinnützigen Inklusionsunternehmen offenstehen, wird aktuell an einem zusätzlichen 100 Mio. Euro-Programm für Inklusionsbetriebe, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und sonstige gemeinnützige Sozialunternehmen gearbeitet.weiterlesen