Aktuelle Mitteilungen der bag if
BMAS beauftragt Inklusionsunternehmen BEST aus Rheinland-Pfalz mit Büromöbelbau
Als eines der ältesten und größten Inklusionsunternehmen in Rheinland-Pfalz ist die BEST gGmbH aus Boppard am Rhein auch über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Der Auftrag zur Einrichtung eines Büros für die Staatssekretäre im Berliner BMAS war aber auch für die erfahrenen Handwerker etwas ganz Besonderes.
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Erfreuliche Nachricht aus dem BMF
Nach der Veröffentlichung des BFH-Urteils zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes im November gibt es nun positive Signale aus dem Bundesfinanzministerium, die auf eine Entschärfung der Situation hoffen lassen.
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Bundesbehindertenbeauftragter spricht sich für Ausbau des Zuverdiensts und mehr Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen aus
Im Dezember hat Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, seine Teilhabeempfehlungen an die Bundesregierung übergeben. Mit diesen setzt er sich unter anderem für einen Ausbau der Zuverdienstbeschäftigung und für mehr Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen ein.weiterlesen
Informationswochen 2019 – Kommunal zur Inklusion
Anlässlich der Informationswochen der Inklusionsunternehmen, die in diesem Jahr bereits zum fünften Mal stattfanden, hat sich die bag if an die Spitzenvertreterinnen und -vertreter der Kommunen gerichtet. Auf Einladung unserer Mitglieder haben diese zusammen mit anderen hochrangigen Gästen aus der Politik zwischen dem 18. und 29. November die Gelegenheit wahrgenommen, um mehr über die Arbeit von Inklusionsunternehmen zu erfahren und sich vor Ort von dem Potential inklusiver Beschäftigung zu überzeugen.
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In Westfalen-Lippe sollen 350 neue Arbeitsplätze in Inklusionsbetrieben entstehen
Bis 2023 sollen 350 neue Arbeitsplätze in Inklusionsbetrieben in Westfalen-Lippe entstehen. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde aktuell von den CDU- und SPD-Fraktionen in die Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe eingebracht. Die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt durch Inklusionsbetriebe sei ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.weiterlesen
Urteil des BFH zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in Inklusionsbetrieben mit existentiellen Auswirkungen
Mit Urteil vom 23. Juli 2019 – XI R 2/17 hat der Bundesfinanzhof die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf entgeltliche Leistungen eines gemeinnützigen Vereins, bei deren Erbringung behinderte Menschen mitgewirkt haben (Betrieb eines Bistros sowie öffentlicher Toiletten), ausgeschlossen. weiterlesen