Aktuelle Mitteilungen der bag if
Rudolf Freudenberg Preis 2010
Am 16. Dezember übergab der Bundesbehindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe im Steinsaal der Bundesarbeitsministeriums den von der Freudenberg Stiftung ausgelobten Preis für besondere Innovationen im Bereich der Integrationsfirmen. Preisträger sind “diakonia Textil” aus München und “Anker Sozialarbeit” aus Schwerin.weiterlesen
Stellungnahme der BAGüS zur Weiterentwicklung der Teilhabeleistungen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe formuliert in einer Stellungnahme vom 1.12.2010 wesentliche Aspekte in der Weiterentwicklung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen, die Anspruch auf Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen haben (Auszüge):weiterlesen
Föderpraxis der Integrationsämter: Dr. Helga Seel
Der Vortrag: 10-1118 Seel_Förderpraxis Integrationsämter
Beschlusspapier der ASMK
Mit 16 zu Null Stimmen hat die Arbeits- und Sozialminsterkonferenz der Vorlage der Amtschefkonferenz zugestimmt und damit eine Reform der Eingliederungshilfe in wesentlichen Bereichen gefordert. Bestandteil der Empfehlung ist das Eckpunkte-Papier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, an dem auch die BAG-IF mitwirkte. Die Dokumente können hier heruntergeladen werden:
Download: ASMK_BeTOP4_3
Grüne zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung
Heute, am 3. Dezember, ist der internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Aus diesem Anlass haben Abgeordnete der GRÜNEN die Bundesregierung nach den geplanten Schritten zum Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention befragt und aufschlussreiche Antworten erhalten, u.a. dass die Bundesregierung plane, noch in dieser Legislaturperiode das Gesetzgebungsverfahren zur Novellerierung der Eingliederungshilfe durchzuziehen.
Die Fragen und Antworten: 10-1202 Bundesregierung zur Behindertenpolitik
BMAS bestätigt Anwendung des Vergaberechts bei IFD
In einer aktuellen Unterrichtung bekräftigt das BMAS seine Haltung, dass für die Beauftragung von IFD-Leistungen das Vergaberecht zwingend anzuwenden ist. Begründet wird dies mit dem Wortlaut des §46 Abs. 4 Satz 1: ‘Vergaberecht findet Anwendung.“ Damit lehnt das Bundesministerium die Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ab (siehe unsere Meldung vom 27. Oktober). Dieser kam zu dem Schluss, die Anwendung des Vergaberechts müsse in jedem Einzelfall geprüft werden.
Das BMAS Gutachten: 101125 Unterrichtung BMAS Vergaberecht IFD