Aktuelle Mitteilungen der bag if
LWL hebt Fördermoratorium auf und startet neue Investivförderung
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat aktuell beschlossen, wieder neue Inklusionsbetriebe mit Lohnkostenzuschüssen zu unterstützen und neu geschaffene Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in Inklusionsbetrieben mit bis zu 20.000 Euro zu fördern. Neu ist, dass Inklusionsbetriebe nun auch eine investive Förderung für Energie-Effizienzmaßnahmen, Digitalisierung, Elektromobilität oder andere notwendige Modernisierungen in Anspruch nehmen können, um bestehende Arbeitsplätze zu sichern.
Rezension von Ulrich Adlhoch zum LPK-SGB X (Hrsg. Diering u.a.)
Der Lehr- und Praxiskommentar Sozialgesetzbuch X (LPK-SGB X) gilt als Standardwerk zum Recht des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens, dem Sozialdatenschutz, der Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander sowie ihren Rechtsbeziehungen zu Dritten. Lesen Sie hier eine Rezension unseres 1. Vorsitzenden Ulrich Adlhoch zur aktuellen 6. Auflage.weiterlesen
Abschlusskonferenz des CO-RESP Projekts: “Maximising the use of social procurement”
Wir laden Sie herzlich zur AbschlussKonferenz des euopäischen CO-RESP Projekts am 22. März in Brüssel ein. Mit dem Projekt, an dem die bag if als Partner beteiligt ist, soll die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Schaffung von Arbeitsplätzen von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Melden Sie sich HIER zur Abschlusskonferenz in Brüssel an. Erfahren Sie HIER mehr zu dem CO-RESP Projekt.
bag if Ausbildungsoffensive jetzt auch auf Instagram
Für unsere Ausbildungsoffensive sind wir Teil der Instagram-Community geworden.
weiterlesenBundesbehindertenbeauftragter stellt neue Teilhabeempfehlungen vor
Im Januar hat der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel seine Empfehlungen für mehr Teilhabe von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen veröffentlicht. Mit den Teilhabeempfehlungen an die Bundesregierung und die Landesregierungen spricht sich der Bundesbehindertenbeauftragte dafür aus, die Situation von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Digitalisierung und Gewaltschutz zu reflektieren und zu verbessern. Die neuen Teilhabeempfehlungen finden Sie HIER.
Inklusionsbetriebe profitieren von neuen Vergaberegelungen im Land Hamburg
In Hamburg ist zum 01.01.2024 die Hamburgische Vergaberichtlinie aktualisiert worden. Die neugefasste Richtlinie verpflichtet die Vergabestellen des Landes dazu, Inklusionsbetriebe bei öffentlichen Ausschreibungen als bevorzugte Bieter zu berücksichtigen.weiterlesen